[867] Intervenieren (lat.), dazwischentreten, vermitteln; in der Rechtssprache: in einen anhängigen Rechtsstreit als Nebenpartei eintreten; im Wechselverkehr: einen Wechsel zu Ehren des Ausstellers oder eines Giranten einlösen; daher Intervention, Ehrenannahme (s.d.) und Ehrenzahlung eines Wechsels; im Völkerrecht die Einmischung eines Staates in die Angelegenheiten eines andern. Interveniént, jemand, der interveniert, in einen Prozeß als Nebenpartei eintritt.