Kautionsversicherung

[952] Kautionsversicherung, Garantieversicherung, die Gewährung von Geldern zur Stellung von Kautionen seitens der Lebensversicherungsgesellschaften auf Grund von bei ihnen abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen. Die Kautions-(Garantie-)Versicherungsgesellschaften übernehmen die Bürgschaft für Angestellte, ohne dem Abschluß von Lebensversicherungen für sie zu verlangen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 952.
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