[952] Kautionsversicherung, Garantieversicherung, die Gewährung von Geldern zur Stellung von Kautionen seitens der Lebensversicherungsgesellschaften auf Grund von bei ihnen abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen. Die Kautions-(Garantie-)Versicherungsgesellschaften übernehmen die Bürgschaft für Angestellte, ohne dem Abschluß von Lebensversicherungen für sie zu verlangen.