[959] Kettenschleppschiffahrt, Drahtseilschiffahrt, Tauerei, eine Art der Schiffahrt, bei der das Schiff mit einer auf die Sohle des Flusses gelegten, an den Enden verankerten Kette derart verbunden ist, daß sie (oder statt ihrer ein Drahtseil) sich über zwei auf dem Schiffe angebrachte und durch dessen Maschinenkraft gedrehte Trommeln vom Flußbett herauf- und hinten auf dieses wieder hinabwickelt. Die K. wurde in ihrer jetzigen Vervollkommnung zuerst 1853 auf der Seine angewendet, in Deutschland 1866 auf der Elbe zwischen Magdeburg und Buckau; am ausgedehntesten in den Ver. Staaten von Amerika und in Belgien, wo an Stelle der Kette zuerst das Drahtseil eingeführt wurde. Der elektr. Schiffszug bei Kanälen besteht darin, daß eine am Ufer fahrende elektr. Lokomotive (sog. Treidellokomotive [Tafel: Lokomotiven I, 15]) das Schiff an einem Drahtseil fortzieht.