Kollusion

[989] Kollusion (lat.), rechtswidrige Täuschung, insbes. Verständigung zwischen Angeklagten und Zeugen im Strafprozeß zur Verdeckung der Wahrheit, kann durch die Kollusionshaft verhindert werden; kolludieren, im geheimen Einverständnis miteinander handeln.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 989.
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