Kredit

[1018] Kredīt (lat., »das Geglaubte«), Glaubwürdigkeit; Ansehen; das Vertrauen, daß eine Person von ihr eingegangene vermögensrechtliche Verbindlichkeiten erfüllen könne und werde, beruht auf der persönlichen Eigenschaft des Schuldners (Personal-K.) oder auf einem von ihm gewährten besondern Unterpfand (Real-K.), welches ein unbewegliches Vermögensobjekt (Hypothekar- oder Grund-K.) oder ein bewegliches Pfand (Lombard-K.) sein kann. Die Grundlage des kaufmännischen oder Handels-K., welcher zweckmäßig organisiert (Giroverkehr, Clearinghouse), den Austausch der wirtschaftlichen Güter ohne direkte Mitwirkung des baren Geldes vermittelt (Kreditwirtschaft), ist der Wechsel (s.d.). – Vgl. Knies (2. Aufl. 1885).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1018.
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