[1023]Kriegsversicherung, die Versicherung des Lebens gegen Kriegsgefahr; diesem Zweck dient in Preußen die 1871 unter staatlicher Aufsicht gegründete Lebensversicherungsanstalt für die Armee und Marine.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1023.