Kriegsversicherung

[680] Kriegsversicherung, die Versicherung des Lebens gegen Kriegsgefahr, war früher von den Lebensversicherungsgesellschaften ganz ausgeschlossen oder nur in der Art zugelassen, daß die Prämie um 5–10 Proz. während der Kriegszeit erhöht und nur ein Teil der empfangenen Prämien zurückerstattet wurde. Deshalb wurde für die preußische Armee und Marine im Dezember 1871 eine eigne Lebensversicherungsanstalt unter staatlicher Aussicht begründet. Seit 1888 aber haben nach dem Vorgange der Gothaer Lebensversicherungsgesellschaft nahezu sämtliche in Deutschland und Österreich-Ungarn tätige Gesellschaften diese Bestimmung dahin abgeändert, daß das Risiko der Kriegsgefahr unter sehr billigen Bedingungen übernommen wird. Einzelne Gesellschaften betrachten überhaupt die Kriegsgefahr als einen integrierenden Teil des gesamten Risikos. Die österreichische Regierung[680] hat den in Österreich arbeitenden Lebensversicherungsgesellschaften die Verpflichtung auferlegt, daß diese zur K. jeden Versichernden obligatorisch verpflichten und die normale Versicherung ablehnen, wenn der Antragsteller sich weigert, für den Kriegsfall mit zu versichern. In Frankreich und den übrigen europäischen Staaten haben die Gesellschaften bisher das Beispiel der deutschen und österreichischen Gesellschaften nicht befolgt. Über die Militärdienstversicherungs. Aussteuerversicherung. Vgl. Neumann, Die K. der Lebensversicherungsgesellschaften im Deutschen Reich (2. Ausg., Berl. 1892).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 680-681.
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