Leibgedinge

[37] Leibgedinge, Leibgut, Leibzucht, Nutznießung, Rente etc., insbes. das einer Witwe zustehende Recht auf eine lebenslängliche Rente aus den Gütern ihres verstorbenen Mannes, im Gegensatz zu dem mit ihrer Wiederverheiratung erlöschenden Wittum.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 37.
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