Leibgedinge
[37] Leibgedinge, Leibgut, Leibzucht, Nutznießung, Rente etc., insbes. das einer Witwe zustehende Recht auf eine lebenslängliche Rente aus den Gütern ihres verstorbenen Mannes, im Gegensatz zu dem mit ihrer Wiederverheiratung erlöschenden Wittum.