Leviratsehe

[51] Levirātsehe, Schwagerehe, Vermählung mit der kinderlosen Witwe des Bruders, wozu nach 5 Mos. 25, 5 bei den Israeliten der überlebende unverheiratete Bruder verpflichtet war.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 51.
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