[69]Lizentiāt, an der mittelalterlichen Universität einer, der die licentia docendi (lat.), d.h. die Erlaubnis zu lehren erlangt hat; akademische Würde zwischen Bakkalaureus und Doktor, jetzt nur noch in der theol. Fakultät üblich.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 69.