Lord

[78] Lord (d. i. Herr); in England Titel der Barone (Peers), der weltlichen wie der geistlichen; der älteste Sohn eines Herzogs, Marquis und Grafen pflegt einen der Nebentitel des Vaters zu führen, wonach sich die Titulatur richtet; die jüngern Söhne eines Herzogs und Marquis erhalten den Titel L. vor den Vornamen. Außerdem kommt L. bei einigen hohen Amtstiteln vor; im gewöhnlichen Leben auch Titel der Söhne der Herzöge und Marquis und der ältesten Söhne der Grafen; auch Titel der Richter an höhern Tribunalen. House of Lords, das engl. Oberhaus. L.s der Admiralität und des Schatzes, die Mitglieder des Marine-und obersten Finanzrates. L. Lieutenant (spr. lefténnĕnt), Statthalter, Titel des Vizekönigs von Irland. L. Mayor (spr. -mēĕr), Titel der Bürgermeister von London, Dublin und York. L. Chancellor, s. Chancellor.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 78.
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