Militärattaché

[186] Militärattaché, ein Offizier, der der Gesandtschaft seines Landes bei fremden Staaten beigegeben ist, um aus eigener Anschauung Kenntnis von den Heereseinrichtungen das. zu nehmen. Die M., welche Bayern, Sachsen und Württemberg in Berlin haben, heißen Militärbevollmächtigte, sind stellvertretende Mitglieder des Bundesrates und vertreten die Kriegsministerien in gewissen Beziehungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 186.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika