Militärattaché

[812] Militärattaché, ein Offizier, der einer Gesandtschaft (Botschaft) mit Rücksicht auf die militärischen Interessen beigegeben (»attachiert«) ist; sein Rang schwankt zwischen Hauptmann und General. Der M. hat nicht etwa militärische und andre Geheimnisse zu erkunden, sondern lediglich aus eigner Anschauung Kenntnis von den offenkundigen Heereseinrichtungen des betreffenden fremden Staates zu nehmen und seine Regierung in der Beurteilung der allgemeinen militärpolitischen Verhältnisse dieses Staates durch fachmännisches Urteil zu unterstützen. Das Deutsche [812] Reich hat zurzeit Militärattachés bei Österreich-Ungarn, Italien, Frankreich, England, Rußland, Spanien, der Türkei, in der Schweiz, Rumänien, Belgien, China, Japan. Auch in Bayern unterhält Preußen einen M.; dagegen haben Bayern, Sachsen und Württemberg in Berlin Militärbevollmächtigte, die stellvertretende Mitglieder des Bundesrats sind und das betreffende Kriegsministerium in gewissen Beziehungen vertreten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 812-813.
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