[186] Militärhoheit, Militärgewalt, die Staatsgewalt in Militärsachen. Im Deutschen Reiche ist die M. der Landesherren und Freien Städte wesentlich beschränkt zugunsten des Kaisers; nur in Bayern ist der König Inhaber der vollen M. Im Kriege aber führt der Kaiser den Oberbefehl auch über die bayr. Truppen.