[216]Mortuarĭum (mittellat.), eine Abgabe, meist bestehend in einem StückVieh, welche der Hörige beim Tode seines Erblassers an den Grundherrn zu entrichten hatte; auch s.v.w. (S. auch Besthaupt.)
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 216.