[293] Obduktion (lat.), Besichtigung und Sektion von Leichnamen, insbes. die gerichtlich-mediz. Untersuchung eines Leichnams zur Ermittlung der Todesursache, wenn der Verdacht vorliegt, daß der Tod nicht in natürlicher Weise eingetreten ist; über den Befund wird ein Protokoll (Obduktionsprotokoll, Fundbericht, Fundschein) aufgenommen. Obduzént, der die O. ausführende Arzt; obduzieren, die O. ausführen.