[297] Oblĭgo (ital. obblĭgo), Verbindlichkeit, Gewähr, bes. im kaufmännischen Verkehr. Im O. sein, schuldig sein; O. stehen, Gewähr stehen; O. geben, haften, bürgen; ohne mein O., Zusatz bei Wechselindossaments, um die Regreßpflicht oder die Bürgschaft für das Eingehen der Zahlung abzulehnen.
Brockhaus-1911: Frei von Obligo