[348] Panzerturm, gepanzerter Bau von kreisrundem oder ovalem Querschnitt, mit Panzerplatten belegt und durch eine gewölbte Panzerdecke geschlossen, dient zur Aufstellung von Geschützen als Panzerdrehturm (s.d. und Tafel: Kriegswesen II, 16) oder Senkpanzer, oder zum Schutz der Kommandoelemente (Kommandobrücke) und des Kommandanten (Kommandoturm) auf Kriegsschiffen.