Persönliche Klage

[381] Persönliche Klage, die Klage, welche auf ein Forderungsrecht sich gründet, auf ein Rechtsverhältnis also, welches nur die Leistung seitens einer bestimmten Person bezweckt und mit derselben endigt; Gegensatz: Dingliche Klage (s. Dingliche Rechte).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 381.
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