[387]Petitorĭenklagen, petitōrische Rechtsmittel, Klagen, deren Gegenstand das Recht selbst, das Eigentum an einer Sache etc. ist, im Gegensatz zu den possessorischen Rechtsmitteln, bei welchen es sich nur um den Besitzstand handelt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 387.