[483]Rabátt (ital.), der nach Prozenten festgestellte Abzug vom Kaufpreis, der bei Barzahlung dem Käufer als Diskont, oder vom Großhändler an den Wiederverkäufer als Begünstigung (Prämie) gewährt wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 483.