Rechtfertigung

[499] Rechtfertigung im kirchlichen Sinne, R. allein aus dem Glauben, die vom Apostel Paulus ausgeprägte, von den Reformatoren wieder aufgenommene Grundlehre des Protestantismus (im Gegensatz zur kath. Lehre von der Verdienstlichkeit der sog. Guten Werke und der priesterlichen Heilsvermittlung). – Vgl. Ritschl (3 Bde., 3. Aufl. 1888-89; Bd. 3 in 4. Aufl. 1895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 499.
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