Ristorno

[539] [539] Ristorno (ital.), Zurückschreiben, in der Buchhaltung Ab- und Zuschreiben eines Postens, namentlich eines irrig eingetragenen, durch einen Gegenposten von denselben Betrag auszugleichenden (ristornieren, stornieren); Rücknahme einer Versicherung, wofür bei der Seeversicherung der Versicherer eine Vergütung (Ristornogebühr) beanspruchen kann (Deutsches Handelsgesetz. §§ 894 u. 895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 539-540.
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