[613]Satteltragen, im Felde an Stelle des strengen Arrestes bei der deutschen Kavallerie bestehende Strafe, wobei der Sträfling eine mit einem Pferdesattel an jedem Ende beschwerte Stange auf der Achsel tragen muß.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 613.