[658] Schulhygiene, Schulgesundheitspflege, der Teil der öffentlichen Hygiene, der sich mit der Verhütung der aus dem Schulunterricht entspringenden Schädlichkeiten beschäftigt. Diese werden hervorgerufen durch mangelhafte Anlage des Schulgebäudes, ungeeignete Schulbänke, mangelhafte Methoden des Unterrichts, gedrängte Zusammenhäufung der Kinder u.a. Zu den sog. Schulkrankheiten zählen Blutarmut, allgemeine Nervosität, Kopfschmerz, Veitstanz, Lungenkrankheiten, Störungen des Blutkreislaufs, Verkrümmungen der Wirbelsäule, Kurzsichtigkeit; auch kann die Schule zur epidemischen Verbreitung von Infektionskrankheiten (Masern, Scharlach, Diphtherie u.a.) beitragen. Die Schulzimmer sollen 4-4,5 M hoch sein und für jeden Schüler mindestens 1,25 qm Fläche bieten, die Schulbänke (Subsellien) der Größe der Schüler entsprechen, die vordere Kante der Bank einige Zentimeter unter den Tisch reichen (Minusdistanz). Zur Überwachung der S. werden Schulärzte angestellt. – Vgl. Wehmer (1895), Burgenstein und Netolitzky (2 Bde., 1895-97), Baginsky (3. Aufl., 2 Bde., 1900), Enzyklopäd. Handbuch, hg. von Wehmer (1903-4), Munk (1905).