[688]Semperfreie, Höchstfreie, eigentlich »sendbar Freie«, im Mittelalter die zur Teilnahme am Send (s.d.) berechtigten Vollfreien; auch s.v.w. reichsunmittelbar.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 688.