[716] Skrutinĭum (vom lat. scrutāri, ausforschen), im Kirchenrecht die der Übertragung eines geistl. Amtes vorausgehende Untersuchung auf die Befähigung des Berufenen; auch die Wahl des Papstes oder eines Bischofs; dann überhaupt Wahl mittels Stimmzettel. (S. auch Listenskrutinium.)