Skrutinium

[716] Skrutinĭum (vom lat. scrutāri, ausforschen), im Kirchenrecht die der Übertragung eines geistl. Amtes vorausgehende Untersuchung auf die Befähigung des Berufenen; auch die Wahl des Papstes oder eines Bischofs; dann überhaupt Wahl mittels Stimmzettel. (S. auch Listenskrutinium.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 716.
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