[534] Skrutīnium (lat.), Wahlprüfung, namentlich die Ermittelung des Ergebnisses einer Wahl oder Abstimmung, die mittels Stimmzettels erfolgte; auch soviel wie Listenskrutinium (s. Listenwahl). Im katholischen Kirchenrecht die der Ordination vorausgehende Prüfung des Kandidaten auf seine Tauglichkeit, dann die schriftliche geheime Abstimmung bei Papst- und Bischofswahlen (s. Konklave).