Stechschloß

[757] Stechschloß, ein Kombinationsschloß, bei dem ein die Verschiebung des Riegels bedingender Zylinder erst dann gedreht werden kann, wenn der flache, mit Abstufungen versehene Schlüssel eine Anzahl Zuhaltungen in eine, den Abstufungen entsprechende Lage gebracht hat; auch Schloß an Handfeuerwaffen, bei dem durch vorhergegangenes Anziehen des Stechers das Abfeuern durch leisen Druck ermöglicht wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 757.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika