Strandbehörden

[776] Strandbehörden, Behörden zur Verwaltung der Strandungsangelegenheiten, insbes. zur Beaufsichtigung und Durchführung der Bergung von Strandgut sowie der Hilfsleistung in Seenot; im Deutschen Reiche die Strandämter und unter ihnen die Strandvögte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 776.
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