[822] Territoriālsystem, Territorialismus, im Kirchenrecht die Ansicht, nach welcher dem Landesherrn die volle Ausübung aller Kirchengewalt als ein Ausfluß seiner Staatsgewalt zukommt, ausgedrückt in dem Satz: Cujus regio, ejus religio (s.d.).
Herder-1854: Territorialsystem
Meyers-1905: Territorialsystem