Territorialsystem

[822] Territoriālsystem, Territorialismus, im Kirchenrecht die Ansicht, nach welcher dem Landesherrn die volle Ausübung aller Kirchengewalt als ein Ausfluß seiner Staatsgewalt zukommt, ausgedrückt in dem Satz: Cujus regio, ejus religio (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 822.
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