[822] Territorĭum (lat.), im Mittelalter Amtsbezirk eines mit Verwaltung der kaiserl. Hoheitsrechte betrauten Vasallen; dann s.v.w. Staatsgebiet. In Nordamerika ist T. (engl. Territŏry) ein Staatskörper, der noch nicht die genügende Seelenzahl, um zum Staate erhoben zu werden, und im Kongreß noch keine Stimme hat.