[886]Ultimātum (lat.), letzte Erklärung, letzter Vorschlag zu einem Vergleich; bei diplomat. Verhandlungen die äußersten Bedingungen, deren Verwerfung den Abbruch der Verhandlungen, oft auch Gewaltmaßregeln zur Folge hat.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 886.