[114] Hagestolz. Ein sehr altes, angelsächsisches Wort, das anfänglich nur für einen über die Jugendjahre hinaus ehelos Lebenden gebraucht ward, jetzt aber meistens halbspottend für einen Ehescheuen gilt. Seinen Ursprung soll es von dem Worte Hag, was im Angelsächsischen so viel wie Hof bedeutet, und Stolze, eine Wohnung, haben, was sich demnach so erklären ließe: Einer, der bei einem Andern im verschlossenen Hofe wohnt, d. h. vielleicht ein[114] jüngerer Bruder, dem kein Erbrecht zusteht und der deßhalb von der Gnade des Aeltern abhängend kein Ehebündniß eingehen kann. Im Würtembergischen, der sonstigen Pfalz, Braunschweig und Hannover bestand ehemals für den Landes- oder Gutsherren das Recht, jeden Hagestolz unter seinen Unterthanen ganz oder doch zum Theil zu beerben, doch ist dieser Gebrauch nunmehr aufgehoben.
F.