[272] Entschluß (Entscheidung) ist der Abschloß einer Wahl- oder Willkürhandlung, bestehend in dem Motivwerden einer der miteinander streitenden Möglichkeiten. WUNDT: »Den der Handlung unmittelbar vorausgehenden psychischen Vorgang des mehr oder weniger plötzlichen Herrschendwerdens des entscheidenden Motivs nennen wir bei den Willkürhandlungen im allgemeinen die Entscheidung, bei den Wahlhandlungen die Entschließung. Hier weist das erste Wort nur auf die Scheidung des herrschenden von den andern Motiven hin, während das zweite durch seinen Zusammenhang mit dem Zeitwort schließen andeutet, daß der Vorgang als ein Endergebnis aus mehreren Vorbedingungen betrachtet wird« (Gr. d. Psychol. S. 226). Abzuweisen ist die Ansicht, als ob die Willensentschließung ein logischer Schlußproceß oder dergleichen sei (ib.). Entscheidung und Entschließung sind von Gefühlen begleitet (l.c. S. 225 f.).