[367] Sinnnlich (sensualis): 1) den Sinnen angehörend, durch die Sinne erfaßbar, aus den Sinnen stammend, im Gegensatze zum Intellectuellen. 2) der Sinnenlust zugeneigt, für Sinnengenuß empfänglich. – Von den Wolfianern wird sinnliches (niederes) und oberes Erkenntnisvermögen (s. d.) unterschieden. Nach MENDELSSOHN nennt man eine Erkenntnis sinnlich, »nicht bloß wenn sie von den äußeren Sinnen empfunden wird, sondern überhaupt, so oft wir von einem Gegenstande eine große Menge von Merkmalen auf einmal wahrnehmen, ohne sie deutlich auseinander setzen zu können« (Philos. Schr. II, 91 f.). KANT versteht unter sinnlicher Erkenntnis eine solche, die auf Sinnesobjecte, nicht auf Übersinnliches, Transcendentes geht. »Da nun alle Erkenntnis, deren der Mensch fähig, sinnlich, und Anschauung a priori desselben Raum oder Zeit ist, beide aber die Gegenstände nur als Gegenstände der Sinne, nicht aber als Dinge überhaupt vorstellen, so ist unser theoretisches Erkenntnis überhaupt, ob es gleich Erkenntnis a priori sein mag, doch auf Gegenstände der Sinne eingeschränkt und kann innerhalb dieses Umfanges allerdings dogmatisch verfahren, durch Gesetze, die sie der Natur, als Inbegriff der Gegenstände der Sinne, a priori vorschreibt, über diesen Kreis aber nie hinauskommen, um sich auch theoretisch mit seinen Begriffen zu erweitern« (Üb. d. Fortschr. d. Met. S. 114). Nach BOLZANO sind sinnliche Dinge jene, welche sich wahrnehmen lassen (Wissensch. III, § 279, S. 23). – Unter dem sinnlichen Bewußtsein verstehen HEGEL u.a. die erste Stufe des Erkennens (vgl. GLOGAU, Abr. d. philos. Grundwiss. II, 22 ff.). – Sinnliche Gefühle (Körpergefühle) sind die an Empfindungen geknüpften primären Lust- und Unlustzustände, im Unterschiede von den »Vorstellugsgefühlen«, »höheren«, »geistigen« Gefühlen (vgl. SCHILLING, Psychol. S. 68. EBBINGHAUS, Grdz. d. Psychol. S. 553 ff. u.a.). – Sinnliche und intellectuelle Triebe unterscheidet u.a. G. H. SCHNEIDER (Der menschl. Wille, S.286). Über sinnliches Begehren s. Begehren, Trieb, Sinnlichkeit.