Acceß

[25] Acceß. 1. Der Inbegriff jener Gebete, welche der Priester nach dem Rathe der Kirche verrichten soll, bevor er das hl. Meßopfer darbringt. 2. Bei den Wahlen zu hohen Kirchenämtern, namentlich der Papstwahl, der Uebertritt eines Theils der Stimmenden, welche bisher einen andern Candidaten gehalten haben, zu einer andern Partei, damit die zu der Wahl erforderliche Stimmenmehrheit zu Stande komme. 3. Die Erlaubniß ein Protokoll einzusehen. 4. Die praktische Uebung eines Rechtscandidaten bei einem Gerichte oder Anwalt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 25.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika