Ambitus [2]

[148] Ambitus, die unrechtmäßige Bewerbung um ein Amt, indem der zur Verleihung Berechtigte durch Geld, Versprechen oder Drohung bearbeitet wird. Die röm. Republik gab Gesetze gegen dieses Uebel von 431 v. Chr. bis zu Pompejus und Cäsar, ein Beweis, daß nichts ausgerichtet wurde. Alle neueren Strafgesetzgebungen kehren einige §§ gegen den A. und behandeln alle seine Arten in der Regel als Bestechung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 148.
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