[215] Apanage (frz. asch, aus d. mittel-alterl. apanagium), das für den standesmäßigen Unterhalt der Prinzen und und ihrer Familien aus dem Privatvermögen des Regenten oder aus dem Staatsgute Ausgeschiedene; auch beim hohen Adel die ähnliche Vermögensausrüstung der Descendenten.