Banal

[396] Banal, im Lehensrecht eine Sache, die der Lehensherr dem Lehensmanne gegen bestimmte Leistungen zur Nutzung überläßt, dem Zwangsrechte unterworfene Sache; – banale Phrase, inhaltloser Satz, was im Oberdeutschen Bettelmannsspruch.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 396.
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