[648]Brandmarkung, eine früher übliche Strafweise, welche darin bestand, daß dem Sträfling ein Buchstabe oder ein Zeichen gewöhnlich auf einen sichtbaren Theil des Körpers eingebrannt wurde.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 648.