Brandmarkung

[648] Brandmarkung, eine früher übliche Strafweise, welche darin bestand, daß dem Sträfling ein Buchstabe oder ein Zeichen gewöhnlich auf einen sichtbaren Theil des Körpers eingebrannt wurde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 648.
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