[197]Consilium abeundi, lat., Rath sich zu entfernen, auf den deutschen Universitäten mildere Form der Relegation, insofern der Betroffene an einer andern Universität aufgenommen werden darf.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 197.