[335] Dessert (frz. Dessähr), Nachtisch, nennt man ein Tafelgericht, das gewöhnlich den Schluß eines Gastmahls bildet, bestehend aus seinen Früchten, die Verdauung befördernden Speisen, kunstvollen Zuckerwaaren, Eis etc., in geschmackvoller Aufstellung auf kostbaren Aufsätzen. Dazu werden seine Weine, Dessertweine, gereicht.