Desservant

[335] Desservant (Dössärwang), auch Succursalist, heißt in Frankreich jeder ohne Mitwirkung der Staatsregierung lediglich vom Bischof ernannte und durch den Bischof nach seinem Ermessen von seiner Stelle entlaßbare, der Aufsicht der Cantonalpfarrer untergeordnete Unterpfarrer. In Folge der organischen Artikel Napoleons I. vom J. 1801 wurden nämlich von sämmtlichen Pfarrern ungefähr ein Zehntheil als sog. Cantonalpfarrer aufgestellt, d.h. als Pfarrer des gemeinen Rechts, welche nur durch förmliches Urtheil des bischöflichen Gerichts von der Pfarrei entfernt werden dürfen; dagegen traten neun Zehntheile der Seelsorger in die unselbstständige Stellung von D.s, die übrigens mit den Cantonalpfarrern die Rechte der pfarrlichen Jurisdiction gemein haben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 335.
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