Diakonat

[371] Diakonat, bezeichnet die mittlere der 3 höheren Weihen des kathol. Priestercandidaten; sie ist sacramentalisch, wird nur vom Bischofe vorgenommen, verpflichtet zur lebenslänglichen Ehelosigkeit und zum Brevierbeten, befähiget zum höheren Altardienst, Predigen u. Taufen, bekleidet den Ge weihten mit der Stola u. Dalmatika; ferner heißt D. auch die Stelle oder Wohnung eines Diakonen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 371.
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