[371] Diakonissinen, diaconissae, auch viduae, Wittwen, genannt, weil anfangs meist Wittwen, im 4. Jahrh. 40jährige Frauen, endlich auch Jungfrauen D. [371] wurden, waren Kirchendienerinen und in untergeordneter Weise dasselbe für das weibliche Geschlecht, was die Diakonen für das männliche. Schon Paulus kannte eine D. Phöbe u. beschreibt die Eigenschaften einer solchen (I Tim. 5, 914). Sie wurden vom Bischof durch Handauflegen u. Gebet für ihren Dienst benedicirt, nicht aber ordinirt, hüteten die Kircheneingänge des Frauenvolkes, beaufsichtigten dasselbe während des Gottesdienstes, halfen bei der Untertauchung des Taufaktes, pflegten weibliche Kranke, waren Zwischenträgerinen zwischen dem Bischof und der weiblichen Gemeinde; die Archi-D. unterrichteten auch wohl die weiblichen Katechumenen u. wurden häufig aus den episcopae, presbyterae u. diaconae, d.h. den Frauen der Bischöfe, Priester und der Diakone genommen, zumal nach der Ordination eines Mannes seine eheliche Gemeinschaft mit seiner Frau aufhörte. Das Concil von Nicäa betrachtete die D. als Laien; sie verschwanden zuerst in Gallien, im 8. Jahrh. im ganzen Abendland, während sie in der griech. Kirche lange, in Syrien bis heute mit sehr eingeschränkter Wirksamkeit fortbestanden u. 1836 bei den Protestanten als Nachbildung des Institutes der barmherzigen Schwestern auftauchten. Die D. und Archi-D. des Mittelalters sind Klostervorsteherinen, Aebtissinen, welche gleichfalls nur benedicirt wurden und weder Lehramt, noch Altardienst od. bischöfliche Jurisdiction ausüben durften.