[406] Disposition, lat.-deutsch, Anordnung, Bestimmung; der Entwurf einer Rede oder Schrift, eines Schlacht- oder Feldzugsplans; Gemüthsstimmung. Im Handel wird eine bestellte Waare zur D., Verfügung, des Absenders gelegt, wenn dieselbe nicht zur rechten Zeit angekommen oder nicht von der verlangten Qualität ist. – D.sfähigkeit, die Fähigkeit rechtsgiltige Verträge zu schließen.