[406] Disposition, lat.-deutsch, Anordnung, Bestimmung; der Entwurf einer Rede oder Schrift, eines Schlacht- oder Feldzugsplans; Gemüthsstimmung. Im Handel wird eine bestellte Waare zur D., Verfügung, des Absenders gelegt, wenn dieselbe nicht zur rechten Zeit angekommen oder nicht von der verlangten Qualität ist. D.sfähigkeit, die Fähigkeit rechtsgiltige Verträge zu schließen.