[680]Felonie, Verletzung der mit Lehensverhältnissen verbundenen Verpflichtungen. Der Vasall verliert dadurch das Lehen mittelst richterlichen Ausspruches des Lehenhofes.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 680.