[218] Handelsfreiheit, in der Nationalökonomie dasjenige System, welches die Blüte des Handels allein auf den ungehinderten Austausch der Producte verschiedener Länder und Völker begründen will u. daher hohe Zölle jeder Art, aber besonders diejenigen verwirft, durch welche eine einheimische Industrie hervorgerufen od. befördert werden soll. Es steht [218] demnach dem Prohibitivsystem, welches die fremde Concurrenz gänzlich ausschließt u. für den Staat oder für Einzelne Monopole schafft, diametral gegenüber und ist ihm jedenfalls vorzuziehen, sofern nur die Wahl zwischen dem einen od. andern übrig wäre. Zwischen beiden aber steht das Schutzzollsystem, welches die einheimischen Erzeugnisse eines Landes nur gegen die übermächtige Concurrenz des Auslandes zu schützen trachtet (vergl. Schutzzölle).