[240]Haussuchung, gerichtliche Nachforschung in Privatwohnungen nach verdächtigen Personen oder Sachen. Ist nur bei dringlichem Verdachte vorzunehmen, dann aber mit Vorsicht und Energie.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 240.